Geltungsbereich
Nachfolgende Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht individuelle Abmachungen getroffen wurden, für alle durchgeführten Arbeiten, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Wer eine Abweichung geltend macht, ist hierfür beweispflichtig.
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.
Allgemeines
1. Die Lieferung von Bildmaterial zur Ansicht und Auswahl enthält noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung, Bearbeitung oder zur anderweitigen Nutzung.
Die Nutzung des Bildes bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch G wie… Gabriela Schneider und ist honorierungspflichtig.
2. Alle Bilder werden gemäss den Lizenzbestimmungen von G wie… Gabriela Schneider zur Verfügung gestellt und dürfen ausschliesslich zum vereinbarten Zweck genutzt werden.
Nutzung / Honorierung / Kosten
3. Mit Ausnahme des vereinbarten Zwecks, bleiben sämtliche Rechte wie Urhebernutzungsrechte, andere Immaterialgüterrechte oder Eigentumsrechte bei G wie… Gabriela Schneider.
Jede Art der anderweitigen Nutzung oder Reproduktion des Bildmaterials bedarf der Zustimmung von G wie… Gabriela Schneider. Eine Freigabeerklärung erfolgt schriftlich nach Absprache des Nutzungshonorars und -zweckes in Form einer Rechnung.
4. Jede Verwendung des Bildmaterials ist honorierungspflichtig. Diese Honorierungspflicht gilt auch für die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Fotografien sowie für Layout- und Präsentationszwecke.
Das Abzeichnungsrecht ist ebenso voll honorarpflichtig. Die Honorierungspflicht gilt sodann auch, wenn aus dem Bildmaterial durch grafische oder elektronische Bearbeitung ein neues Werk entstanden ist. Zudem ist auch die Verwendung von Teilen oder Ausschnitten des Bildmaterials oder von verfremdeten Bildinhalten honorarpflichtig. Schliesslich untersteht auch die Reproduktion von autorisiert auf Datenbanken oder anderen numerischen Datenträgern gespeichertem Bildmaterial der Honorierungspflicht.
Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, G wie… Gabriela Schneider eine Entschädigung in Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarifs dafür geschuldeten Entgeltes zu bezahlen.
5. Die Nutzungshonorare richten sich nach Art der Verwendung, Abbildungsformat, Auflage, Verbreitung und Dauer. Für Bilder, deren Herstellung mit besonderen Kosten verbunden waren (Fotomodell-, Luft-, Unterwasser- und Expeditionsaufnahmen) werden Zuschläge erhoben.
6. Eine Weitergabe an Dritte oder unberechtigte Reproduktion des Bildmaterials durch den Besteller ohne Zustimmung von G wie… Gabriela Schneider ist nicht gestattet.
Jede Verwendung, die vom schriftlich vereinbarten Nutzungszweck abweicht, hat eine Konventionalstrafe in der Höhe des dreifachen Mindesthonorars gemäss SAB-Tarifs, mindestens jedoch Fr. 1’000.- pro reproduziertem Bild zur Folge.
Weitergehende Schadenersatzforderungen von G wie… Gabriela Schneider bleiben vorbehalten.
7. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist exkl. MWSt geschuldet und wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
8. G wie… Gabriela Schneider behält sich das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.
9. G wie… Gabriela Schneider hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
Persönlichkeitsrechte / Haftung
10. Bei Personenbildnissen ist der Besteller verpflichtet, vor der Nutzung die Zustimmung der abgebildeten Personen nachzuholen. G wie… Gabriela Schneider haftet in keinem Fall für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
11. Wenn der Besteller G wie… Gabriela Schneider Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
12. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Besteller, G wie… Gabriela Schneider jeden Schadenersetz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
13. G wie… Gabriela Schneider haftet auch in keinem anderen Fall für die Verletzung von immateriellen oder materiellen Rechten Dritter durch die Publikation eines Bildes.
14. Die sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bildmaterial ist nicht erlaubt.
Rechte und Pflichte des Kunden / Bildquellennachweis
15. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992 ) handelt.
16. Alle reproduzierten Bilder sind, soweit nicht anders vereinbart und honoriert, mit den Urheberrechtsangaben (Bild: G wie… Gabriela Schneider) zu versehen. Sollte der Urhebervermerk nicht unmittelbar beim reproduzierten Bild stehen, ist er so anzugeben, dass das Bild eindeutig dem Vermerk zugeordnet werden kann.
17. Bei Weglassung des Urhebervermerks schuldet der Besteller zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 100% des Nutzungshonorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.
18 . Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
19. Gerichtsstand Seftigen
Seftigen, 18.02.2021